Schornsteinfegermeister

Felix Raffel

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Messung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe



Festbrennstoffe hoch im Kurs!


Der Einsatz fester Brennstoffe (Holz & Kohle) zur Erzeugung von Heizwärme hat in den letzten Jahren aufgrund steigender Energiepreise stätig zugenommen.


Um der damit einhergehenden Feinstaubbelastung entgegenzuwirken, unterliegen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ab 4 KW Nennwärmeleistung der wiederkehrenden Überwachung nach § 15 1.BImSchV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1.BImSchV) alle 2 Jahre. 

Die 1.BImSchV legt also Grenzwerte für die Staub - und CO Konzentration der Abgase von Festbrennstofffeuerstätten fest und fordert eine regelmäßige Überwachung dieser, die sogenannte Feststoffmessung.



Seit Januar 2013 ist ein neues Messverfahren zur Durchführung dieser Feststoffmessung in Deutschland zugelassen.



    

Es ermöglicht eine Auswertung des Messergebnisses vor Ort.              

Der zeitliche Rahmen dieser Messung umfasst circa eine Stunde. 




Worauf haben Sie bei der Vorbereitung der Messung zu achten? Klicken Sie hier.